Koffermarkt Weinfelden

Der Markt am Wyfelder Fritig.

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Der Koffermarkt findet unter den Arkaden am Marktplatz Weinfelden statt.

Nächster Koffermarkt: 30. April 2026

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Koffermarkt 2026
30. April 2026

5. Juni 2026

3. Juli 2026

4. September 2026

2. Oktober 2026

Ihr Weg nach Weinfelden

Koffermarkt Ordnung – AGB

Einleitung zur Marktordnung

Diese Marktordnung definiert die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten am Koffermarkt Weinfelden. Mit der Anmeldung und Teilnahme verpflichten sich Ausstellende, die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten.


Stand: 3. März 2026


Bitte beachten Sie die neuen Regeln für den Koffermarkt in Weinfelden



Standzuteilung und Bezug
Die Zuteilung der
Standnummer und des Standplatzes erfolgt am Markttag durch die Marktleitung ab 16.00 Uhr beim Check-in. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Massgebend sind die Vorgaben im Abschnitt «5. Standplatz, Masse und Grundausstattung».


Wer darf teilnehmen?
Der Koffermarkt Weinfelden richtet sich an
Privatpersonen und Kleinunternehmen, die selbst gemachte oder besonders einzigartige Produkte anbieten.


Welche Produkte sind erlaubt?
Zulässig sind Waren, die
selbst hergestellt oder in ihrer Art klar besonders sind. Der Wiederverkauf von Waren (Handelsware/Importware) ist nicht erlaubt.


Was passiert, wenn die Regeln nicht eingehalten werden?
Teilnehmende, die gegen die Vorgabe der
Originalität verstossen und Waren zum Wiederverkauf anbieten, können vom Markt ausgeschlossen werden.

Eine detaillierte Übersicht der zulässigen und unzulässigen Angebote finden Sie im Abschnitt «9. Angebot: Zulässig und unzulässig».

  • 1. Veranstalter

    mediaZeit GmbH

    Zelgstrasse 14

    9320 Arbon


    mediaZeit GmbH, Arbon (nachfolgend «Veranstalterin» oder «Marktleitung»).

    Die Marktleitung ist Ansprechstelle für Organisation, Durchführung und Weisungen am Anlass.

  • 2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

    1. Diese AGB regeln die Teilnahme als Ausstellerin/Aussteller am Koffermarkt.
    2. Mit dem Absenden der Anmeldung über das Webformular auf: www.mediazeit.ch/koffermarkt
    3. akzeptieren Teilnehmende diese AGB verbindlich.
    4. Eine Teilnahme ist erst nach Bestätigung durch die Marktleitung definitiv.
  • 3. Markttage und Zeiten

    1. Markttage sind in der Regel freitags, gemäss aktueller Ausschreibung auf der Website.
    2. Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher: 17.00–21.00 Uhr.
    3. Aufbau/Check-in: ab 16.00 Uhr.
    4. Abbau: ab 21.00 Uhr, Räumung bis spätestens 21.15 Uhr.
  • 4. Teilnahmeberechtigung

    1. Teilnehmen können Privatpersonen, Vereine und Institutionen mit einem Angebot, das dem Koffermarkt-Charakter entspricht (Ware «passt in einen Koffer», unabhängig von dessen Grösse).
    2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. 
  • 5. Standplatz, Masse und Grundausstattung

    1. Standgrössen, Buchungsoptionen und Preise

    • Standard-Standplatz: ½ Tisch mit 125 × 60 cm zum Preis von CHF 15.–.
    • Optionaler Standplatz: ganzer Tisch mit 250 × 60 cm zum Preis von CHF 30.–.
    • Pro Ausstellerin/Aussteller wird in der Regel 1 Buchung (½ Tisch oder ganzer Tisch) vergeben; Mehrfachbuchungen sind nur nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Bestätigung der Marktleitung möglich.

    2. Stuhl / Sitzgelegenheit

    • Zu jeder Buchung (½ Tisch oder ganzer Tisch) wird 1 Stuhl zur Verfügung gestellt.
    • Ein Anspruch auf zusätzliche Stühle besteht nicht.
    • Eigene Stühle sind nur zulässig, sofern dadurch keine Durchgänge oder Fluchtwege beeinträchtigt werden und die Nutzung innerhalb der zugewiesenen Standfläche bleibt.

    3. Nummerierung der Standplätze

    • Alle Standplätze sind nummeriert.
    • Standzuteilung und Bezug
    • Die Zuteilung der Standnummer und des Standplatzes erfolgt am Markttag durch die Marktleitung ab 16.00 Uhr beim Check-in.
    • Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Standnummer oder Platzierung.
    • Weisungen der Marktleitung (insbesondere zu Sicherheit, Fluchtwegen und Ablauf) sind verbindlich.
  • 6. Nummerierung und Standzuteilung (verbindlich)

    1. Alle Standplätze sind nummeriert.
    2. Die Standzuteilung erfolgt am Markttag ab 16.00 Uhr durch die Marktleitung beim Check-in (Zuweisung der Standnummer).
    3. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz oder eine bestimmte Standnummer.
    4. Weisungen der Marktleitung (z. B. aus Sicherheits- oder Ablaufgründen) sind jederzeit zu befolgen.
  • 7. Marktauftritt und Standgestaltung

    1. Der Stand muss mit einem bodenlangen, weissen Tischtuch abgedeckt sein (bis zum Boden).
    2. Vor dem Standplatz auf dem Boden darf keine Ware platziert werden (Stolper- und Fluchtweggefahr).
    3. Aufbauten sind bis max. 1 m Höhe zulässig, sofern Nachbarstände nicht beeinträchtigt werden (Sicht, Zugang, Sicherheit).
    4. Kerzen sind verboten (Brandgefahr). Erlaubt sind LED-Leuchten ohne offene Flamme.
    5. Zugänge, Durchgänge und Fluchtwege sind stets freizuhalten.
  • 8. Präsenzpflicht und Verkaufszeiten

    1. Der Stand muss von 17.00–21.00 Uhr durchgehend besetzt und betriebsbereit sein.
    2. Verkauf ist ausschliesslich während der Marktöffnungszeit erlaubt.
    3. Vorzeitiger Abbau oder Schliessen des Standes ist nicht gestattet (Ausnahmen nur mit Zustimmung der Marktleitung).
  • 9. Angebot: Zulässig und unzulässig

    1. Grundsatz: Es dürfen Produkte guter Qualität verkauft werden, die dem Koffermarkt-Format entsprechen.
    2. Die Marktleitung kann Angebote ablehnen oder Auflagen machen, wenn sie nicht zum Charakter oder zu den Sicherheits-/Ordnungsanforderungen des Marktes passen.
    3. Nicht erlaubt ist der Verkauf von:
    • Esswaren oder Getränken für den direkten Verzehr (jeglicher Art)
    • Waffen jeder Art (inkl. Spielzeugwaffen) sowie Munition
    • Lebenden Tieren
    • Pornografie- und Gewaltdarstellungen
    • Rassistischen Veröffentlichungen und Emblemen
    • Motorfahrzeugen und deren Pneus
    • Liquidationsposten
    • Dienstleistungen
    • Wiederverkauf von Importware und vergleichbaren Handelswaren (kein «reiner Handel»)
  • 10. Eigenverantwortung, Steuern und Bewilligungen

    1. Der gesamte Verkaufserlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden.
    2. Ausstellende sind selbst verantwortlich für:
    • korrekte Preisanschrift/Abrechnung
    • allfällige steuerrelevante Pflichten
    • notwendige Bewilligungen (sofern im Einzelfall erforderlich)
  • 11. Ordnung, Sicherheit und Haftung

    1. Alle Beteiligten tragen Verantwortung für die Einhaltung dieses Reglements sowie für einen sicheren, rücksichtsvollen Ablauf.
    2. Die Marktleitung übernimmt keine Verantwortung für Verkäufe, insbesondere nicht für Echtheit, Funktionstüchtigkeit, Mängel, Garantien, Umtausch oder Rückgabe.
    3. Für Personen- und Sachschäden, die durch Ausstellende oder deren Material/Aufbauten verursacht werden, haftet die ausstellende Person bzw. Organisation.
    4. Die Veranstalterin haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Ware, Material oder persönlichem Eigentum.
  • 12. Versicherung

    1. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Empfohlen sind insbesondere:
    • Privathaftpflicht/Betriebshaftpflicht (je nach Status)
    • Versicherung für Ware/Material (z. B. Diebstahl/Transport)
  • 13. Standgebühren und Zahlung

    1. Die Standgebühr beträgt CHF 15.– pro Standplatz (½ Tisch: 125 × 60 cm). Optionaler Standplatz: ganzer Tisch mit 250 × 60 cm zum Preis von CHF 30.–.
    2. Die Standgebühr ist am Markttag beim Check-in in bar zu bezahlen.
    3. Bei Nichtbezahlung kann die Teilnahme verweigert bzw. der Stand geschlossen werden; weitere Umtriebe können verrechnet werden.
  • 14. Abfall und Reinigung

    1. Es besteht keine Abfallentsorgung durch die Veranstalterin.
    2. Ausstellende hinterlassen den Standplatz leer, sauber und aufgeräumt (inkl. Umgebung).
  • 15. Anlieferung, Ein- und Ausladen

    1. Zum Ein- und Ausladen darf in unmittelbarer Nähe kurzzeitig gehalten werden, sofern dies erlaubt ist.
    2. Gegenseitige Rücksichtnahme ist zwingend, da zu Aufbau/Abbauzeiten mit hohem Betrieb zu rechnen ist.
  • 16. Sanktionen und Ausschluss

    1. Bei Verstössen gegen diese AGB oder bei Weisungsverweigerung kann die Marktleitung Teilnehmende sofort und ohne Entschädigung vom Markt ausschliessen.
    2. Zusätzlicher Aufwand (z. B. Reinigungs-, Sicherheits- oder Organisationsumtriebe) kann den Verursachenden separat in Rechnung gestellt werden.
  • 17. Schlussbestimmungen

    1. Die Marktleitung kann diese AGB bei Bedarf anpassen; es gilt jeweils die publizierte Fassung.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
    3. Es gilt Schweizer Recht.

Anmeldung Koffermarkt Weinfelden

Donnerstag, 30. April 2026

Anmeldeschluss 27. April 2026.

Wegen des Feiertags am 1. Mai 2026 wird der Wyfelder Fritig und der Koffermarkt an einem Donnerstag abgehalten.

Koffermarkt Weinfelden